Bestätigung einer Reservierung
- Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Reservierung sowie eines Angeldes in Höhe von 25% pro Zimmer gilt Ihre Reservierung als verbindlich.
- Das Angeld können Sie per Kreditkarte, Banküberweisung bzw. Postüberweisung oder direkt online bezahlen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns leider nicht möglich ist eine bestimmte Zimmernummer bzw. Etage zu bestätigen. Die abgebildeten Planskizzen gelten als Beispiel und sind daher nicht bindend.
- Die Preise ab 1.1.2015 sind zuzüglich 3,40 € Gemeindeaufenthaltsabgabe pro Person (ab 14 Jahren) und Tag, welche vor Ort bezahlt wird. Mit 1. Jänner 2014 wird in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe ist bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Akzeptierte Zahlungsmittel
Barzahlung, Kreditkarten (Visa, Mastercard und EuroCard) oder Bankomat.
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Stornogebühr
- Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Reservierung sowie eines Angeldes in Höhe von 25% pro Zimmer gilt Ihre Reservierung als verbindlich.
- Bei einer Stornierung bis 21 Tage vor Urlaubsantritt wird das Angeld für einen zukünftigen Aufenthalt (nur für den Aufenthalt, Extras und Behandlungen im Spa-Bereich sind ausgeschlossen und innerhalb eines Jahres ab dem Datum Ihrer stornierten Buchung) in unserem Hause gutgeschrieben.
- Bei Stornierung nach diesem Datum werden 100% des Aufenthaltes verrechnet.
- Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Ankunft verrechnen wir 100% des gebuchten Aufenthaltes.
- Die Preise verstehen sich pro Tag und pro Person bei einer Zimmerbelegung von mindestens zwei Personen. Bei Alleinbenutzung von Doppelzimmern berechnen wir einen Einzelzimmerzuschlag von 80%.
Reiserücktrittsversicherung
Damit Ihnen, falls Sie eine Reise aus Krankheitsgründen oder anderen gerechtfertigten Gründen verspätet antreten bzw. nicht antreten können oder abreisen müssen, keine Stornogebühren verrechnet werden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Wir empfehlen Ihnen eine Reise – Storno Versicherung abzuschließen
Zimmer
- Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Falls Sie später als 18 Uhr anreisen, bitten wir um Benachrichtigung. Am Abreisetag ersuchen wir Sie, Ihr Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr freizugeben.
- Für ein „late check-out“ im Zimmer bis 18 Uhr (je nach Verfügbarkeit und nur nach Absprache) berechnen wir € 50,00 pro Person ohne Mahlzeiten.
- Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Zimmer Nichtraucherzimmer sind und im Fall einer Missachtung eine zusätzliche Nacht für die Extrareinigung berechnet wird.
- Leider sind Hunde und andere Haustiere im Hotel nicht erlaubt.
Wir bitten Sie unsere allgemeinen Bedingungen und Stornobedingungen durchzulesen. Durch Bezahlung Ihres Angeldes erklären Sie sich mit unseren Stornobedingungen einverstanden.
Kinderermäßigungen
Wenn Kinder im Zimmer der Eltern schlafen, werden folgende Ermäßigungen auf den Halbpensionspreis berechnet:
- Kinder bis zu 2 Jahren: Euro 70,00 pro Tag
- Kinder von 2 bis 6 Jahren: 50%
- Kinder von 6 bis 12 Jahren: 30%
- Kinder ab 12 Jahren: 20%
Gästekarte
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Val Gardena Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info